Verein zur Förderung des Schieds- und
Schlichtungswesens
Das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V. schlichtet oder entscheidet Rechtsstreitigkeiten anstelle staatlicher Gerichte sehr zügig und mit hoher Sachkompetenz.
Als Richter werden nur parteiunabhängige Fachleute mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung eingesetzt. Zum Einzelrichter oder zum Vorsitzenden des Kollegialgerichts wer-den nur Personen mit Befähigung zum Richteramt bestellt.
Rechtsstreitigkeiten werden in kürzester Zeit (in aller Re-gel innerhalb von 3 Monaten nach Klageerhebung) durch Schiedsspruch (Urteil oder Vergleich) rechtskräftig beendet.
Aus dem Schiedsspruch des Forum Kleve e.V. kann selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Langwierige Verfahren zur Auswahl des Richters oder des Richterkollegiums mit Honorarvereinbarungen entfallen, denn nicht die Parteien, sondern der Vorstand des Forum Kleve e. V. beschließt die Besetzung des Gerichts, und die Gebühren stehen fest.
Forum Kleve e.V. ist sehr flexibel. So kann die Gerichtsverhand-lung auch am Sitz einer Partei oder am Ort des Streitgegenstan-des stattfinden. Auch sonstigen beiderseitigen Wünschen zum Verfahrensablauf wird in aller Regel entsprochen.
Beim Forum Kleve e.V. herrscht kein Anwaltszwang.
Mit Verkündung des Schiedsspruchs ist der Rechtsfrieden hergestellt, denn Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Schiedsgerichts sieht die Zivilprozessordnung praktisch nicht vor (§ 1059 ZPO).
Zuständigkeitsvereinbarung:
Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts muss schriftlich vereinbart werden (§ 1031 ZPO), etwa mit folgender Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Streitigkeiten aus diesem Vertrag sollen vom Schiedsgericht des Forum Kleve e.V., Gruftgasse 9, 47533 Kleve nach dessen Schiedsverfahrensordnung entschieden werden. (www.forum-kleve-ev.de)
Die Schiedsgerichtsvereinbarung muss aber nicht den Weg zu den ordentlichen Gerichten versperren. Sie können sich nämlich vorbehal- ten, entweder beim Forum Kleve e.V. oder beim ordentlichen Gericht zu klagen (allgem.Meinung vgl. Baumbach/Lauterbach "ZPO" 63. Aufl. § 1029 Rn.15 ).
Fügen Sie hinzu:
"< Name Verwenders der AGB einfügen > kann jedoch auch vor dem für ihren/seinen Geschäftssitz zuständigen ordentlichen Gericht Klage erheben."
Schiedsgerichtsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, können nicht in AGB vereinbart werden, sondern müssen in einer von den Vertragsparteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde ent-halten sein. Diese Urkunde darf andere Vereinbarungen als solche, die sich auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, nicht enthalten (§ 1031 Abs. 5 ZPO).
Haben die streitenden Parteien nicht schon aus Anlass des Vertrags-schlusses eine entsprechende Vereinbarung getroffen, so können sie sich auch später noch auf die Zuständigkeit des Forum Kleve e. V. einigen.
Kosten :
Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz (RVG). Bei der regelmäßigen Besetzung des Schiedsgerichts mit nur einem Schiedsrichter werden zwei bzw. drei 13/10 Gebühren nach dem Streitwert (jedoch mindestens nach einem Streitwert von 5.000 €) erhoben.
Informationen:
Die Niederrheinische IHK Duisburg informiert über Forum Kleve e.V. in "Thema Wirtschaft": www.ihk-niederrhein.de/archiv/2006/07/040.pdf
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten. Darüber hinaus stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung:
Wilhelm Janßen, Vizepräsident des Landgerichts a. D.
Tel.: 02821-24214 Telefax: 02821-7131608
Heinz Daams, Vorsitzender Richter am Landgericht
Tel.: 02822-51578; Telefax: 02822-537630
e-mail: HDAAMS@AOL.com
Kontakte:
Adresse der Geschäftsstelle:
Gruftgasse 9, 47533 Kleve,
Tel.: 02821-24214, Telefax: 02821-7131608
Kontoverbindung:
Sparkasse Kleve, BLZ 324 500 00
Kontonummer: 30187884