Verein zur Förderung des Schieds- und

        Schlichtungswesens

     

Das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V.  schlichtet oder entscheidet Rechtsstreitigkeiten anstelle staatlicher Gerichte sehr zügig  und mit hoher Sachkompetenz.

  • Als Richter werden nur parteiunabhängige Fachleute mit mindestens zehn­jäh­ri­ger Berufserfahrung eingesetzt. Zum Einzelrichter oder zum Vorsitzenden des Kollegialgerichts wer-den nur Personen mit Befähigung zum Richteramt bestellt.

  • Rechtsstreitigkeiten werden in kürzester Zeit (in aller Re-gel innerhalb von  3 Monaten nach Klageerhebung) durch Schiedsspruch (Urteil oder Vergleich) rechtskräftig be­en­det.

  • Aus dem Schiedsspruch des Forum Kleve e.V.  kann selbst­ver­ständ­lich auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

  • Langwierige Verfahren zur Auswahl des Richters oder des Rich­ter­kol­le­giums mit Honorarvereinbarungen entfallen, denn nicht die Parteien, sondern der Vorstand des Fo­rum Kle­ve e. V. beschließt die Besetzung des Gerichts, und die Gebühren stehen fest. 

  • Forum Kleve e.V. ist sehr flexibel. So kann die Gerichtsverhand-lung auch am Sitz einer Partei oder am Ort des Streitgegenstan-des stattfinden. Auch sonstigen beiderseitigen Wünschen zum Verfahrensablauf wird in aller Regel entsprochen.

  • Beim Forum Kleve e.V. herrscht kein Anwaltszwang.

  • Mit Verkündung des Schiedsspruchs ist der Rechtsfrieden hergestellt, denn Rechts­mit­tel gegen die Entscheidung eines Schiedsgerichts sieht die Zi­vil­pro­zes­sord­nung prak­tisch nicht vor (§ 1059 ZPO).


    Zuständigkeitsvereinbarung:

    Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts muss schriftlich vereinbart werden (§ 1031 ZPO), et­wa mit folgender Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    Streitigkeiten aus diesem Vertrag sollen vom Schiedsgericht des Forum Kle­ve e.V., Gruftgasse 9, 47533 Kleve nach dessen Schiedsverfahrensordnung entschieden werden. (www.forum-kleve-ev.de)

    Die Schiedsgerichtsvereinbarung muss aber nicht den Weg zu den ordentlichen Gerichten versperren. Sie können sich
    nämlich vorbehal- ten, entweder beim Forum Kleve e.V. oder beim ordentlichen Gericht zu klagen (allgem.Meinung vgl. Baumbach/Lauterbach "ZPO" 63. Aufl. § 1029 Rn.15 ).

    Fügen Sie hinzu:


    "< Name Verwenders der AGB einfügen
    kann jedoch auch vor dem für ihren/seinen Geschäftssitz zuständigen ordentlichen Gericht Klage erheben."

    Schiedsgerichtsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher
    beteiligt ist, können nicht in AGB vereinbart werden, sondern müssen in einer von den Vertragsparteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde ent-halten sein. Diese Urkunde darf andere Vereinbarungen als solche, die sich auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, nicht enthalten (§ 1031 Abs. 5 ZPO).

    Haben die streitenden Parteien nicht schon aus Anlass des Vertrags-schlusses eine entsprechende Vereinbarung getroffen, so können sie sich auch später noch auf die Zuständigkeit des Forum Kleve e. V. einigen.


    Kosten :

    Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Rechtsanwalts
    ver-gütungsgesetz (RVG). Bei der regelmäßigen Besetzung des Schiedsgerichts mit nur einem Schiedsrichter werden zwei bzw. drei 13/10 Gebühren nach dem Streitwert (jedoch mindestens nach einem Streitwert von 5.000 €) erhoben.


    Informationen
    :

    Die Niederrheinische IHK Duisburg informiert über Forum Kleve e.V. in "Thema Wirtschaft": www.ihk-niederrhein.de/archiv/2006/07/040.pdf

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten. Darüber hinaus stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung:

    Wilhelm Janßen, Vizepräsident des Landgerichts a. D.
    Tel.: 02821-24214 Telefax: 02821-7131608

    Heinz Daams, Vorsitzender Richter am Landgericht
    Tel.: 02822-51578; Telefax: 02822-537630
    e-mail: HDAAMS@AOL.com 

    Kontakte:
    Adresse der Geschäftsstelle:
    Gruftgasse 9, 47533 Kleve,
    Tel.: 02821-24214, Telefax: 02821-7131608

    Kontoverbindung:
    Sparkasse Kleve, BLZ 324 500 00
    Kontonummer: 30187884