
Verein zur Förderung des Schieds- und
Schlichtungswesens
Ein neues Konzept
Das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V. parteiunabhängig, kostengünstig, sachkundig und schnell
1. Das herkömmliche Schiedsgericht
- Die typische Interessenlage -
Bei der Besetzung eines herkömmlichen Schiedsgerichts benennen die streitenden Parteien zunächst je einen Schiedsrichter. Die beiden Schiedsrichter verständigen sich sodann auf einen Dritten als Vorsitzenden. Dieses Besetzungsverfahren leidet an einem strukturellen Mangel, ohne den das schiedsgerichtliche Verfahren noch weitaus attraktiver und damit noch viel mehr geeignet sein könnte, die staatlichen Gerichte zu entlasten und den Parteien zu schneller und kostengünstiger Erledigung ihres Konflikts zu verhelfen:
Der Ernennung eines Schiedsrichters durch eine Partei liegt in der Regel ein "Kausalverhältnis" zugrunde in Form von Beziehungen aller denkbaren Art (Freundschaften, geschäftliche Verbindungen, wechselseitige Empfehlungen, Erwartungen an künftige Gegenleistungen etc.). Beide Parteien definieren deshalb den von ihnen benannten Schiedsrichter mehr oder weniger als "ihren Mann" auf der Richterbank und dieser steht seinerseits unter dem psychologischen Druck, entsprechend der Erwartungshaltung seines "Auftraggebers" mehr dessen Interessenvertreter, denn neutraler Schiedsrichter zu sein.
In Folge dieser psychologischen Wechselwirkung trägt im Ergebnis oft allein der Vorsitzende die Last der unvoreingenommenen Rechtsfin-dung. Die Zustimmung des Schiedsrichterkollegen, der von der obsiegenden Partei ernannt wurde, ist ihm meist sicher, die Stimme des von der unterliegenden Partei gestellten Schiedsrichters wird ihm nicht selten fehlen. Im Zusammenhang mit Vergleichsvorschlägen und Vergleichsgesprächen ist die Ausgangslage bei der Analyse, der Darstellung und der rechtlichen Bewertung des Interessengeflechts ähnlich: Richtung und Ziel des angestrebten Vergleichs muss der Vorsitzende definieren. Jeweils einer der Schiedsrichter wird ihm gern, der andere weniger gern folgen.
2. Das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V.
-Richterbank frei von Parteieinflüssen-
Die Schiedsverfahrensordnung - SVO - des Forum Kleve e.V. löst das vorstehend geschilderte Problem auf einfache und kostengünstige Weise und trägt zudem dazu bei, dass sich die Erledigung des Rechtsstreits nicht durch langwierige Verhandlungen zur Besetzung des Schiedsgerichts schon im Vorfeld der Entscheidung verzögert:
Die SVO des Forum Kleve e. V. kennt keine von den Parteien ernannten Schiedsrichter. Nach Eingang einer Klage/Antragsschrift beschließt satzungsgemäß der Vereinsvorstand die Besetzung des Schiedsgerichts. Er wählt speziell für den einzelnen Streitfall ihm geeignet erscheinende Schiedsrichter aus, wobei der Vorsitzende neben den weiteren in der Satzung geforderten Qualifikationen stets auch über die Befähigung zum Richteramt verfügen muss.
Ferner haben die Parteien es in der Hand, ihren Streitfall durch nur einen Schiedsrichter ("Einzelrichter") entscheiden zu lassen - wie dies heute beim staatlichen Landgericht der Regelfall ist -, was zwei Drittel der Schiedsgerichtskosten, nämlich die Vergütung für zwei von drei Richtern, einspart und damit gleichzeitig sowohl zur Kostenreduzierung als auch zur Beschleunigung des Verfahrens beiträgt. Aber auch dann, wenn die Parteien sich für nur einen Schiedsrichter, statt deren drei, entschieden haben, ist sichergestellt, dass externer Sachverstand, soweit für die Entscheidung erforderlich, jederzeit eingeholt werden kann.
Bei einem Verfahren vor der mit drei Schiedsrichtern besetzten Schiedskammer wird der Vorstand des Forum Kleve e. V. die beisitzenden Schiedsrichter nach der im Streitfall voraussichtlich erforderlichen Sach- und Fachkunde auswählen, sei es aus dem Kreis der eigenen Vereinsmitglieder, sei es durch Bestellung externer Fachleute.
Diesem neuartigen an Sach- und Fachkunde der Schiedsrichter und nicht an Vorgaben der Parteien orientierten Besetzungssystem der Richterbank verdankt das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V. seinen Zuspruch vor allem in der gewerblichen Wirtschaft.
Einzelheiten zum Verfahren können Sie dem eingefügten Text der Schiedsverfahrensordnung entnehmen.
Hervorgehoben sei, dass das Schiedsgericht nicht an einen bestimmten Tagungsort gebunden ist. Verhandelt und entschieden werden kann am Sitz einer Partei oder am Ort des Streitgegenstandes, beispielsweise an einer Baustelle oder Produktionsstätte. Das Forum Kleve e. V. garantiert den Parteien eine wirklich unabhängige, sachkundige, kostengünstige Entscheidung, die vor allem in weitaus kürzerer Zeit ergeht als von den staatlichen Gerichten zu erwarten wäre.
Wilhelm Janßen
Vizepräsident des Landgerichts a. D.
Geschäftsführer
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