Verein zur Förderung des Schieds- und
Schlichtungswesens

                            Ein neues Konzept   

                Das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V. parteiunabhängig, kostengünstig, sachkundig und schnell

1. Das herkömmliche Schiedsgericht

- Die typische Interessenlage -

Bei der Besetzung eines herkömmlichen Schiedsgerichts benennen die streitenden Parteien zunächst je einen Schiedsrichter. Die beiden Schiedsrichter verständigen sich sodann auf einen Dritten als Vorsitzenden. Dieses Be­set­zungs­ver­fah­ren leidet an einem strukturellen Mangel, ohne den das schieds­ge­richt­li­che Verfahren noch weitaus at­trak­ti­ver und damit noch viel mehr geeignet sein könn­te, die staatlichen Gerichte zu entlasten und den Parteien zu schneller und ko­sten­gün­sti­ger Erledigung ihres Konflikts zu verhelfen:

Der Ernennung eines Schiedsrichters durch eine Partei liegt in der Regel ein "Kau­sal­ver­hält­nis" zu­grun­de in Form von Beziehungen aller denkbaren Art (Freund­schaf­ten, geschäftliche Ver­bin­dun­gen, wechselseitige Empfehlungen, Erwartungen an künftige Gegenleistungen etc.). Beide Parteien definieren deshalb den von ihnen benannten Schiedsrichter mehr oder weniger als "ih­ren Mann" auf der Rich­ter­bank und dieser steht seinerseits un­ter dem psy­cho­lo­gi­schen Druck, entsprechend der Erwartungshaltung seines "Auf­trag­ge­bers" mehr dessen Interessenvertreter, denn neutraler Schiedsrichter zu sein.   

In Folge dieser psychologischen Wechselwirkung trägt im Ergebnis oft allein der Vorsitzende die Last der unvoreingenommenen Rechtsfin-dung. Die Zustimmung des Schieds­rich­ter­kol­le­gen, der von der obsiegenden Partei ernannt wur­de, ist ihm meist sicher, die Stimme des von der un­ter­lie­gen­den Partei gestellten Schiedsrichters wird ihm nicht selten fehlen. Im Zusammenhang mit Vergleichsvorschlägen und Vergleichsgesprächen ist die Ausgangslage bei der Ana­ly­se, der Dar­stel­lung und der rechtlichen Bewertung des Interessengeflechts ähnlich: Richtung und Ziel des angestrebten Vergleichs muss der Vorsitzende definieren. Je­weils einer der Schiedsrichter wird ihm gern, der andere weniger gern folgen.

2. Das Schiedsgericht des Forum Kleve e. V.

-Richterbank frei von Parteieinflüssen-

Die Schieds­ver­fah­ren­sord­nung  - SVO -  des Forum Kleve e.V. löst das vorstehend geschilderte Problem auf einfache und kostengünstige Weise und trägt zudem dazu bei, dass sich die Erledigung des Rechtsstreits nicht durch langwierige Verhandlungen zur Besetzung des Schiedsgerichts schon im Vorfeld der Entscheidung verzögert:

Die SVO des Forum Kleve  e. V. kennt keine von den Parteien ernannten Schiedsrichter. Nach Ein­gang einer Klage/Antragsschrift beschließt satzungsgemäß der Vereinsvorstand die Be­set­zung des Schiedsgerichts. Er wählt speziell für den einzelnen Streit­fall ihm geeignet er­schei­nen­de Schiedsrichter aus, wobei der Vorsitzende neben den weiteren in der Satzung geforderten Qualifikationen stets auch über die Befähigung zum Richteramt verfügen muss.

Ferner haben die Parteien es in der Hand, ihren Streitfall durch nur einen Schieds­rich­ter ("Einzelrichter") ent­schei­den zu lassen   - wie dies heute beim staatlichen Land­ge­richt der Regelfall ist -, was zwei Drittel der Schiedsgerichtskosten, nämlich die Ver­gü­tung für zwei von drei Richtern, ein­spart und damit gleichzeitig sowohl zur Kostenreduzierung als auch zur Be­schleu­ni­gung des Verfahrens bei­trägt. Aber auch dann, wenn die Parteien sich für nur einen Schiedsrichter, statt deren drei, entschieden ha­ben, ist sichergestellt, dass externer Sachverstand, soweit für die Entscheidung er­for­der­lich, je­der­zeit eingeholt werden kann.

Bei einem Verfahren vor der mit drei Schiedsrichtern be­setz­ten Schiedskammer wird der Vorstand des Forum Kleve e. V. die beisitzenden Schieds­rich­ter nach der im Streitfall voraussichtlich erforderlichen Sach- und Fachkunde aus­wäh­len, sei es aus dem Kreis der eigenen Vereinsmitglieder, sei es durch Be­stel­lung externer Fachleute.

Diesem neuartigen an Sach- und Fachkunde der Schiedsrichter und nicht an Vorgaben der Par­tei­en orientierten Besetzungssystem der Richterbank verdankt das Schiedsgericht des Fo­rum Kleve e. V. seinen Zuspruch vor allem in der gewerblichen Wirtschaft.

 

Einzelheiten zum Verfahren können Sie dem eingefügten Text der Schiedsverfahrensordnung ent­neh­men.

Hervorgehoben sei, dass das Schiedsgericht nicht an einen bestimmten Ta­gungs­ort gebunden ist. Verhandelt und entschieden werden kann am Sitz einer Partei oder am Ort des Streitgegenstandes, beispielsweise an einer Baustelle oder Pro­duk­ti­ons­stät­te. Das Forum Kleve e. V. garantiert den Parteien eine wirklich un­ab­hän­gi­ge, sachkundige, ko­sten­gün­sti­ge Entscheidung, die vor allem in weit­aus kürzerer Zeit ergeht als von den staat­li­chen Gerichten zu erwarten wäre.

Wilhelm Janßen

Vizepräsident des Landgerichts a. D.

Geschäftsführer

 

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